Schnelle Antworten, ausführlich erklärt
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen rund um Gutachten, Kosten und Versicherung – kurz beantwortet und mit ausführlichen Antwortseiten hinterlegt.
Die 11 meistgestellten Fragen
Wer zahlt das Gutachten nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten vollständig – für Sie ist es kostenlos. Bei Teilschuld gilt die Haftungsquote; bei selbst verschuldeten Schäden reguliert die eigene Kaskoversicherung nach Tarif.
Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?
Orientierungswert ist die Bagatellgrenze von rund 750 Euro: Darüber sollte es ein Gutachten sein, darunter genügt ein Kostenvoranschlag. Da Laien die Schadenhöhe fast nie richtig einschätzen, empfehlen wir die kostenlose telefonische Ersteinschätzung.
Was ist die Bagatellgrenze bei Kfz-Schäden?
Die Bagatellgrenze liegt orientierungsweise bei rund 750 Euro Reparaturkosten. Unterhalb kann die Versicherung die Erstattung von Gutachterkosten verweigern – es sei denn, Sie konnten die geringe Schadenhöhe bei Beauftragung nicht erkennen.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen freien, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – und die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten.
Was ist die fiktive Abrechnung nach einem Unfall?
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. § 249 BGB gibt Ihnen dieses Wahlrecht – mit ein paar wichtigen Feinheiten.
Was ist die 130-Prozent-Regel beim Totalschaden?
Liegen die Reparaturkosten bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, dürfen Sie Ihr Unfallfahrzeug trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen – vorausgesetzt, die Reparatur erfolgt vollständig und fachgerecht nach Gutachten und Sie nutzen das Fahrzeug weiter.
Nutzungsausfall oder Mietwagen – was steht mir zu?
Sie haben die Wahl: einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung – oder die Nutzungsausfallentschädigung als tägliche Geldzahlung. Beides zugleich gibt es nicht.
Teilschuld: Was bedeutet eine Haftungsquote für mich?
Bei Teilschuld teilt die Haftungsquote den Schaden: Tragen Sie 30 Prozent Mitschuld, erstattet die gegnerische Versicherung 70 Prozent aller Positionen – von der Reparatur bis zu den Gutachterkosten.
Wie lange dauert ein Kfz-Gutachten?
Die Besichtigung vor Ort dauert je nach Schaden 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden als PDF – bei komplexen Fällen nach 24 bis 48 Stunden.
Wie läuft die Gutachtenerstellung nach einem Unfall ab?
Vier Schritte: Sie melden den Schaden, wir besichtigen das Fahrzeug bei Ihnen vor Ort, erstellen das Gutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden und reichen es auf Wunsch direkt bei der Versicherung ein.
Was muss ich direkt nach einem Unfall tun?
Absichern, Verletzte versorgen, Beweise sichern – und kein Schuldanerkenntnis. Fotografieren Sie alles, tauschen Sie die Daten aus und rufen Sie uns an, bevor Sie mit der Versicherung sprechen.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie uns an – wir beantworten Ihre Frage kostenlos am Telefon, auch ohne Auftrag.

