Eine gutachterliche Stellungnahme fokussiert sich auf bestimmte Kernpunkte. Der Sachverständige bezieht sich dabei häufig auf ein bereits erstelltes Schadengutachten, auf Untersuchungsergebnisse oder Prüfungsberichte – und bewertet einzelne Fragestellungen fachlich fundiert.
Typische Anlässe sind Zweifel an der Schadenshöhe, Kürzungen durch die Versicherung, Fragen zur Plausibilität des Unfallhergangs oder zur Werthaltigkeit von Reparaturrechnungen.
Wann eine Stellungnahme sinnvoll ist
Wenn die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche kürzt oder ein Gutachten anzweifelt, brauchen Sie kein komplettes neues Gutachten – oft genügt eine gezielte Stellungnahme, die den strittigen Punkt fachlich klärt.
- Überprüfung fremder Gutachten auf Fehler und Kürzungen
- Plausibilitätsprüfung von Unfallhergängen
- Bewertung von Reparaturrechnungen
- Stellungnahmen für Anwälte, Gerichte und Versicherungen
Unser Vorgehen
Sie senden uns die vorhandenen Unterlagen – Gutachten, Rechnungen, Fotos, Schriftverkehr. Wir prüfen den Fall und liefern eine klare, schriftliche Stellungnahme, die Sie gegenüber Versicherung oder Gericht verwenden können.

