Teilkasko-Gutachten

Wildunfall, Hagelschauer, Sturmschaden, Glasschaden oder Marderbiss: Diese Schäden reguliert die Teilkaskoversicherung. Damit sie zahlt, braucht sie einen belastbaren Nachweis – das Teilkasko-Gutachten dokumentiert Schadenursache und -umfang so, dass keine Rückfragen offen bleiben.

Wir kommen zu Ihnen vor Ort, dokumentieren den Schaden fachgerecht und übermitteln das Gutachten auf Wunsch direkt an Ihre Versicherung.

Giovanni Timperio, TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger bei UnfallExpert24

Erstellt und geprüft von

Giovanni Timperio

TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger · Zuletzt aktualisiert: 05. Juli 2026

Welche Schäden deckt die Teilkasko?

Die Teilkasko springt bei Ereignissen ein, die Sie nicht selbst verschuldet haben: Wildunfälle (je nach Tarif nur bestimmte Tierarten – prüfen Sie Ihre Bedingungen), Sturm-, Hagel-, Blitz- und Überschwemmungsschäden, Glasbruch, Marderbiss inklusive typischer Folgeschäden, Diebstahl und Raub sowie Brand- und Explosionsschäden.

Entscheidend ist die Ursachendokumentation: Haare und Anhaftungen beim Wildunfall, die typische Dellenverteilung bei Hagel, die Kabelschäden beim Marder. Unsere Gutachter fotografieren und beschreiben genau die Merkmale, die der Versicherer für die Anerkennung braucht.

  • Wildunfall: Spurensicherung an Fahrzeug und Unfallstelle
  • Hagel/Sturm: Dellenkartierung und Wetterlage-Dokumentation
  • Glasbruch: Umfang und betroffene Scheiben
  • Marder: Kabel- und Folgeschäden
  • Diebstahl/Teilediebstahl: Zustandsfeststellung

Wildunfall: Was Sie sofort tun müssen

Nach einem Wildunfall gilt: Warnblinkanlage an, Tier nicht anfassen, Polizei oder Förster rufen und eine Wildschadenbescheinigung ausstellen lassen – die verlangen viele Versicherer. Fotografieren Sie Fahrzeug, Unfallstelle und etwaige Haare oder Blutanhaftungen. Bringen Sie das Fahrzeug danach nicht in die Werkstatt, bevor der Schaden dokumentiert ist.

Ausführlich dazu: unser Ratgeber „Wildunfall – Versicherung zahlt nur mit diesen Nachweisen“.

Schaden melden – wir kümmern uns

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Kosten und Abwicklung

Die Gutachterkosten werden bei anerkannten Teilkaskoschäden in der Regel von der Versicherung als Teil des Schadens übernommen. Beachten Sie Ihre vertragliche Selbstbeteiligung – bei Teilkasko oft 150 Euro, bei manchen Tarifen null. Wir sagen Ihnen am Telefon ehrlich, ob sich Gutachten und Regulierung in Ihrem Fall lohnen.

Hagel- und Sturmschäden richtig dokumentieren

Nach Hagelschauern und Stürmen sind Gutachter-Termine stark nachgefragt – wer schnell dokumentiert, wird schnell reguliert. Wir kartieren Dellen und Beschädigungen systematisch (Fahrzeugseite für Fahrzeugseite), fotografieren mit Referenzmaßstab und ordnen das Schadensbild dem Wetterereignis zu. Diese Zuordnung ist entscheidend: Die Versicherung zahlt nur für Schäden aus dem gemeldeten Ereignis.

Wichtig: Melden Sie Hagelschäden zeitnah. Wochen später ist die Wetterlage-Zuordnung schwieriger und Diskussionen vorprogrammiert.

Glasschaden: Austausch oder Reparatur?

Bei Steinschlag in der Windschutzscheibe entscheidet die Lage: Im Sichtfeld des Fahrers oder am Scheibenrand ist meist der Austausch nötig, außerhalb kann oft die deutlich günstigere Reparatur genügen. Viele Teilkaskotarife übernehmen die Reparatur sogar ohne Selbstbeteiligung. Wir beurteilen den Schaden und dokumentieren die fachlich richtige Instandsetzung – damit weder Sie noch die Versicherung zu viel zahlen.

Was tun im Schadenfall? Der kurze Fahrplan

Erstens: Schaden sichern und fotografieren, bevor etwas verändert wird. Zweitens: Beim Wildunfall Polizei oder Förster verständigen und die Wildschadenbescheinigung mitnehmen. Drittens: uns anrufen – wir sagen Ihnen, ob ein Gutachten nötig ist oder ein Kostenvoranschlag genügt, und vereinbaren den Termin. Viertens: Wir dokumentieren, kalkulieren und übermitteln auf Wunsch alles direkt an Ihre Versicherung.

Die häufigste Frage dabei: „Muss ich die Werkstatt der Versicherung nehmen?“ Nein. Auch im Teilkaskofall wählen Sie die Werkstatt frei – es sei denn, Ihr Tarif enthält ausdrücklich eine Werkstattbindung. Wir prüfen das für Sie.

Der Wildunfall im Detail: Beweise, die zählen

Beim Wildunfall entscheidet die Spurensicherung über die Regulierung: Haare, Blut- oder Gewebereste am Fahrzeug, die Lage der Beschädigungen und die Unfallstelle selbst. Wir fotografieren diese Merkmale systematisch und dokumentieren, warum das Schadensbild zu einem Wildunfall passt – beispielsweise die typische Deformation in Tierhöhe.

Prüfen Sie außerdem Ihre Tarifklausel: Manche Verträge decken nur Haarwild, moderne Tarife alle Tiere. Mit Wildschadenbescheinigung von Polizei oder Förster plus unserem Gutachten ist die Regulierung in der Regel eine Formsache.

Hagelschaden: Dellenkartierung statt Schätzung

Bei Hagelschäden zählt jede Delle: Wir kartieren das Fahrzeug Segment für Segment – Dach, Motorhaube, Kofferraumdeckel, Seitenwände – und dokumentieren Anzahl, Größe und Lage der Dellen mit Referenzfotos. Aus dieser Kartierung ergibt sich die fachlich richtige Instandsetzung: Drücktechnik (PDR) ohne Lackierung, konventionelle Instandsetzung oder Teiletausch.

Diese Differenzierung entscheidet oft über tausende Euro Regulierungssumme – und sie schützt Sie davor, dass die Versicherung pauschal nachlässt, weil „es ja nur Dellen sind“.

Sturm, Blitz und Überschwemmung

Sturmschäden ab Windstärke acht, Blitzschlag mit Elektronikfolgen und Überschwemmungen nach Starkregen gehören zu den klassischen Teilkaskofällen. Entscheidend ist die Zuordnung zum Wetterereignis: Wir dokumentieren Schadensbild und -zeitpunkt so, dass der Versicherer die Ursache nicht in Abrede stellen kann.

Bei Wasserschäden gilt besondere Eile: Elektronik und Interieur leiden mit jeder Woche Standzeit. Wir priorisieren solche Fälle und dokumentieren den vollen Umfang – inklusive der Schäden, die erst bei der Demontage sichtbar werden.

Diebstahl und Teilediebstahl

Nach einem Fahrzeugdiebstahl mit Wiederauffinden dokumentieren wir den kompletten Zustand: Aufbruchspuren, entwendete Ausstattung, Beschädigungen durch den Diebstahl selbst. Beim Teilediebstahl – etwa von Katalysator, Rädern oder Airbags – beziffern wir die Wiederherstellungskosten inklusive aller Folgearbeiten.

Wichtig: Die polizeiliche Anzeige ist bei Diebstahl Pflicht und Grundlage jeder Regulierung. Wir stimmen unsere Dokumentation auf die Anforderungen Ihrer Versicherung ab.

Marderbiss und seine Folgeschäden

Marder nagen Kabel, Schläuche und Dämmaterial an – und die Folgen reichen vom harmlosen Kabeltausch bis zum Motorschaden durch durchgebissene Kühlwasserleitungen. Viele Tarife decken Folgeschäden bis zu einer festgelegten Summe mit. Wir dokumentieren Bissstellen, Ursache und alle daraus resultierenden Schäden nachvollziehbar, damit auch die teuren Folgeschäden anerkannt werden.

Brandschäden am Fahrzeug

Ob technischer Defekt, Brandstiftung oder Folge eines Unfalls: Brandschäden erfordern eine besonders sorgfältige Dokumentation, weil oft wenig erkennbare Substanz bleibt. Wir sichern den Zustand, dokumentieren Brandverlauf und betroffene Baugruppen und ermitteln, ob eine Instandsetzung wirtschaftlich ist oder ein Totalschaden vorliegt – inklusive Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Die Wildschadenbescheinigung: So bekommen Sie sie

Nach dem Wildunfall rufen Sie die Polizei oder den zuständigen Förster beziehungsweise Jagdpächter – sie stellen die Wildschadenbescheinigung aus, die fast alle Teilkaskotarife verlangen. Bleibt das Tier liegen, darf es nicht bewegt werden; das Fahrzeug sollte bis zur Dokumentation unverändert bleiben. Unser Gutachten ergänzt die Bescheinigung um die technische Beweisführung: Spurenbild, Anprallhöhe und Haare oder Gewebereste am Fahrzeug.

Keine Bescheinigung bekommen, weil niemand erreichbar war? Dann wird das Gutachten umso wichtiger: Wir dokumentieren jedes Merkmal, das für einen Wildunfall spricht, und begründen die Zuordnung fachlich – damit die Versicherung den Fall nicht als „unklaren Kaskoschaden“ in die Vollkasko mit Rückstufung schiebt.

Marder-Folgeschäden und die Tarifgrenzen

Der Biss selbst ist meist billig – die Folgen nicht: Ein durchgenagter Kühlwasserschlauch kann zum Motorschaden führen, angefressene Kabelbäume zu Elektronikfehlern, die sich erst Wochen später zeigen. Viele Tarife deckeln die Folgeschäden auf einen festen Betrag. Wir dokumentieren den kausalen Zusammenhang zwischen Biss und Folgeschaden so, dass die Abgrenzung zur Tarifgrenze sauber möglich ist – und nicht der ganze Schaden als „Folgeschaden“ abgewiesen wird.

Teilkasko bei Leasing- und Firmenfahrzeugen

Bei Leasingfahrzeugen muss der Schaden in der Regel zusätzlich der Leasinggesellschaft gemeldet werden, und die Reparatur muss häufig in einer Vertragswerkstatt erfolgen. Bei Firmenfahrzeugen kommt die betriebliche Seite hinzu: Ausfallzeiten und Ersatzmobilität sind Teil des Schadens. Wir stimmen Dokumentation und Ablauf mit allen Beteiligten ab – damit aus dem Hagelschaden am Firmenwagen kein Drei-Parteien-Streit wird.

Nach dem Unwetter: Warum die ersten 48 Stunden zählen

Nach Starkregen, Sturm oder Hagel sind Gutachter und Werkstätten binnen Stunden überlastet – und Versicherer sortieren später streng nach Meldedatum. Wer den Schaden sofort meldet und dokumentieren lässt, wird zuerst reguliert. Wir priorisieren Unwetterschäden: Melden Sie sich früh, wir sichern die Beweise, und die Kalkulation folgt, sobald die Werkstattkapazität steht.

Tierverbiss im Leasing- und Firmenfahrzeug

Marder mögen warme Motorräume – und Firmenparkplätze sind ihre Stammplätze. Bei Firmen- und Leasingfahrzeugen dokumentieren wir den Bissbefall inklusive aller Folgeschäden und stimmen die weitere Abwicklung auf Wunsch mit Flottenmanagement oder Leasinggesellschaft ab. Gerade bei wiederkehrendem Befall dokumentieren wir auch die getroffenen Abwehrrichtungen, falls der Versicherer die Kausalität des nächsten Schadens anzweifelt.

So vermeiden Sie die häufigsten Ablehnungsgründe

Teilkasko-Ablehnungen folgen Mustern: Die Wildschadenbescheinigung fehlt, der Hagelschaden wurde erst Wochen später gemeldet, oder der Schaden wurde vor der Dokumentation bereits instand gesetzt. Alle drei Gründe sind vermeidbar: Melden Sie den Schaden sofort, ändern Sie nichts am Fahrzeug und lassen Sie dokumentieren, bevor die Werkstatt beginnt. Ein Anruf bei uns direkt nach dem Ereignis sichert alle drei Punkte ab.

Überschwemmung und Starkregen: Die ersten Schritte nach dem Hochwasser

Steht das Fahrzeug im Wasser, gilt: nicht starten – schon der Anlasser kann den Motorschaden auslösen, der den Totalschaden bedeutet. Lassen Sie das Fahrzeug bergen, informieren Sie Ihre Teilkasko-Versicherung unverzüglich und rufen Sie uns für die Dokumentation, bevor das Fahrzeug ausgetrocknet oder verändert wird.

Wasserschäden entwickeln sich weiter: Elektronik korrodiert, Polster schimmeln, und was heute nach „trocken“ aussieht, zeigt in vier Wochen Folgeschäden. Unser Gutachten dokumentiert den Wasserstand, die betroffenen Baugruppen und die absehbaren Folgeschäden – damit die Regulierung den vollen Schaden erfasst, nicht nur den sichtbaren.

Unser Einsatzgebiet

Wir kommen zu Ihnen – in Köln, Krefeld, Moers und dem gesamten Umland. Die Anfahrt zu uns ist nie nötig.

Häufige Fragen: Teilkasko-Gutachten

Schaden melden – wir kümmern uns

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