Ein Haftpflichtgutachten weist nach einem Unfall die Beschädigung an Ihrem Auto nach. Es wird immer dann benötigt, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer Ihr Fahrzeug ersichtlich beschädigt hat – also beim klassischen Haftpflichtschaden.
Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf vollständigen Schadensersatz. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt dabei auch die Kosten für das Gutachten: Die Begutachtung ist für Sie zu 100 % kostenlos.
Ihre Ansprüche im Haftpflichtfall
Im Haftpflichtfall steht Ihnen weit mehr zu als nur die reinen Reparaturkosten. Das Haftpflichtgutachten dokumentiert alle Positionen, damit die Versicherung nichts kürzen kann.
- Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
- Merkantile Wertminderung
- Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
- Wiederbeschaffungswert und Restwert bei Totalschaden
- Kostenpauschale sowie Abschlepp- und Standkosten
- Anwalts- und Gutachterkosten
Unabhängig statt versicherungsnah
Die gegnerische Versicherung wird Ihnen häufig ihren eigenen Gutachter oder eine Partnerwerkstatt anbieten. Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Als versicherungsunabhängige Sachverständige vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen – und ermitteln die Schadenshöhe neutral und nachvollziehbar.

