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Totalschaden-Rechner

Reparieren oder abrechnen lassen? Geben Sie Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten ein – der Rechner zeigt, welcher Fall vorliegt und was Sie ausgezahlt bekommen.

Ihre Berechnung

130-Prozent-Fall

Auszahlung: 9.000 €

Die Reparatur (14.000 €) übersteigt den Wiederbeschaffungswert (12.000 €), bleibt aber unter 130 % (15.600 €). Sie dürfen reparieren lassen – unter strengen Bedingungen. Alternativ: Auszahlung von 9.000 € (WBZ minus Restwert).

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis allgemein üblicher Richtwerte. Er ersetzt weder ein Gutachten noch eine Rechtsberatung. Die verbindliche Bezifferung Ihres Schadens erhalten Sie im Gutachten – bei unverschuldetem Unfall kostenlos für Sie.

Die drei Fälle verstehen

Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, ist es ein einfacher Reparaturfall: Die Versicherung zahlt die komplette Reparatur. Zwischen 100 und 130 Prozent greift die 130-Prozent-Regel – reparieren ist möglich, aber nur vollständig, fachgerecht und mit Weiternutzung. Darüber liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor: Sie erhalten Wiederbeschaffungswert minus Restwert ausgezahlt.

Alle drei Eingabewerte sind Hebel, an denen Versicherer drehen: zu niedriger Wiederbeschaffungswert, zu hoher Restwert, zu knappe Reparaturkalkulation. Unser Gutachten belegt alle drei Größen mit realen Marktdaten – damit die Rechnung aufgeht, nicht die der Versicherung.

Häufige Fragen zum Totalschaden

Schaden melden – wir kümmern uns

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

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