Nicht jede Werkstattrechnung stimmt mit dem überein, was tatsächlich geleistet wurde – und nicht jede Position ist marktüblich. Wir prüfen Ihre Reparaturrechnung fachlich: Positionen, Preise, Arbeitswerte und die Frage, ob die berechnete Leistung am Fahrzeug überhaupt erbracht wurde.
Das gilt für die eigene Rechnung genauso wie für die Abrechnung, die eine Versicherung Ihnen als Geschädigtem gegenüber anzweifelt – wir arbeiten in beide Richtungen, immer mit demselben Maßstab: den technischen Fakten.

Erstellt und geprüft von
Giovanni TimperioTÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger · Zuletzt aktualisiert: 05. Juli 2026
Wann sich die Prüfung lohnt
Typische Anlässe: Die Rechnung liegt deutlich über dem Kostenvoranschlag, ohne dass die Werkstatt Mehraufwand angekündigt hätte. Die Versicherung des Unfallgegners bezweifelt Positionen Ihrer Reparaturrechnung. Oder Sie haben den Verdacht, dass berechnete Arbeiten gar nicht ausgeführt wurden – etwa beim Tausch von Teilen, die sichtbar alt sind.
Schon ein Blick lohnt: Wir sagen Ihnen am Telefon ehrlich, ob Ihre Rechnung Auffälligkeiten zeigt und sich die ausführliche Prüfung trägt.
- Rechnung deutlich über dem Kostenvoranschlag
- Unklare oder doppelte Positionen
- Verdacht nicht ausgeführter Arbeiten
- Streit zwischen Werkstatt, Versicherung und Kunde
Was wir prüfen
Wir gleichen die Rechnung mit den Herstellervorgaben ab: Sind die Arbeitswerte korrekt? Sind die Stundensätze regional üblich? Wurden Original-, Ident- oder Nachbauteile berechnet – und was wurde tatsächlich verbaut? Stimmen Lackierzeiten und Materialpositionen? Wurden Mehrarbeiten rechtzeitig angekündigt?
Bei Bedarf prüfen wir das Ergebnis am Fahrzeug selbst: Teilenummern, Lackaufbau, Verarbeitung. So wird aus „berechnet“ nachweisbar „erbracht“ – oder eben nicht.
Schaden melden – wir kümmern uns
Kurz eintragen, wir rufen zurück. Kostenlos bei unverschuldetem Unfall.
Überhöhte Rechnung: Ihre Rechte
Ist die Rechnung ungerechtfertigt hoch, sind Sie nicht auf Gedeih und Verderb ausgeliefert: Wesentliche Überschreitungen des Kostenvoranschlags müssen vorab angekündigt werden; nicht erbrachte Leistungen sind nicht zu zahlen; marktunübliche Preise sind angreifbar. Mit unserer schriftlichen Prüfung verhandeln Sie auf Augenhöhe – oder Ihr Anwalt übernimmt mit belastbarer Grundlage.
Wenn die Versicherung Ihre Rechnung kürzt
Andersherum kommt es nach Unfällen ständig vor: Sie haben sauber reparieren lassen – und die gegnerische Versicherung kürzt die Rechnung mit Standardargumenten. Wir prüfen, ob die Kürzung berechtigt ist, und begründen die tatsächlich erforderlichen Kosten. In der Regel ist die gekürzte Differenz so wieder hereinzuholen.
Ablauf und Kosten
Sie senden uns die Rechnung und – falls vorhanden – Kostenvoranschlag und Gutachten per E-Mail. Die schriftliche Prüfung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. War Ihr Unfall unverschuldet und die Prüfung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nötig, gehören die Kosten grundsätzlich zum erstattungsfähigen Schaden; in allen anderen Fällen nennen wir Ihnen den Festpreis vorab.
Die häufigsten Rechnungsfehler im Überblick
In der Praxis finden wir immer wieder dieselben Punkte: doppelt berechnete Arbeitswerte (etwa Ein- und Ausbau plus Instandsetzung derselben Position), Originalteile berechnet, aber Nachbauteile verbaut, Lackierzeiten über den Herstellervorgaben und Kleinteilepauschalen ohne Bezug zum Schaden. Einzeln klein, summieren sie sich regelmäßig auf dreistellige Beträge.
Für Werkstätten: Die neutrale Prüfung als Argument
Nicht nur Kunden zweifeln an Rechnungen – manchmal bezweifelt die Versicherung die Kalkulation einer Werkstatt, obwohl sie korrekt ist. Unsere neutrale Prüfung bestätigt dann die Angemessenheit: Für die Werkstatt ist das der schnellste Weg aus der Diskussion, für die Versicherung der Beleg, dass alles seine Richtigkeit hat. Wir prüfen in beide Richtungen – der Maßstab bleibt derselbe.
Unser Einsatzgebiet
Wir kommen zu Ihnen – in Köln, Krefeld, Moers und dem gesamten Umland. Die Anfahrt zu uns ist nie nötig.

