Ablauf & Service

Was muss ich direkt nach einem Unfall tun?

Kurze Antwort

Absichern, Verletzte versorgen, Beweise sichern – und kein Schuldanerkenntnis. Fotografieren Sie alles, tauschen Sie die Daten aus und rufen Sie uns an, bevor Sie mit der Versicherung sprechen.

Ausführlich erklärt

Am Unfallort zählt zuerst die Sicherheit: Warnblinkanlage an, Warndreieck aufstellen, Verletzte versorgen und bei Personenschäden oder größeren Schäden die Polizei rufen (110). Erst danach geht es an die Beweissicherung: Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge, dem Schadensbild aus allen Richtungen, der Unfallstelle mit Umgebung und etwaigen Bremsspuren.

Tauschen Sie mit dem Unfallgegner Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherungsscheinnummer aus und notieren Sie Zeugen. Unterschreiben Sie am Unfallort nichts – insbesondere kein Schuldanerkenntnis und keine vorgefertigten „Einigungsprotokolle“. Auch vorschnelle Aussagen am Telefon („Ich habe ihn ja fast gar nicht gesehen“) werden protokolliert und später gegen Sie verwendet.

Dann rufen Sie uns an: Wir sagen Ihnen in fünf Minuten, was in Ihrem Fall zu tun ist, und übernehmen auf Wunsch die komplette weitere Kommunikation. Ausführlich haben wir alle Schritte auf unserer Seite „Unfall – was tun?“ zusammengestellt, und die Unfall-Checkliste gibt es dort auch als PDF zum Ausdrucken.

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Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.

0221 67029067

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