Versicherung & Recht

Nutzungsausfall oder Mietwagen – was steht mir zu?

Kurze Antwort

Sie haben die Wahl: einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung – oder die Nutzungsausfallentschädigung als tägliche Geldzahlung. Beides zugleich gibt es nicht.

Ausführlich erklärt

Sind Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen, entschädigt die gegnerische Versicherung die Zeit ohne Fahrzeug. Der Mietwagen lohnt sich, wenn Sie täglich fahren müssen – die Versicherung trägt die Kosten in der Regel zum Normaltarif. Verzichten Sie auf den Mietwagen, erhalten Sie stattdessen die Nutzungsausfallentschädigung: einen Tagessatz je nach Fahrzeuggruppe, multipliziert mit den Ausfalltagen.

Die Dauer ist dabei oft der Streitpunkt: Versicherer kürzen gerne die Ausfalltage. Unser Gutachten begründet die angemessene Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer technisch – und mit unserer Nutzungsausfallbestätigung machen wir die Zahl wasserdicht, falls die Versicherung kürzt.

Mit unserem Nutzungsausfall-Rechner können Sie die Größenordnung sofort selbst überschlagen. Und im Ratgeber „Nutzungsausfall oder Mietwagen“ erklären wir ausführlich, wann sich welche Variante lohnt.

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Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.

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