Versicherung & Recht

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Kurze Antwort

Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen freien, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – und die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten.

Ausführlich erklärt

Fast jede Versicherung meldet sich nach einem Unfall mit derselben freundlichen Ansage: „Wir kümmern uns um alles, unser Gutachter kommt vorbei.“ Bequem – aber mit einem Interessenkonflikt behaftet: Dieser Gutachter wird von der Seite beauftragt und bezahlt, die Ihren Schaden zahlen soll. Erfahrungsgemäß fallen solche Gutachten systematisch niedriger aus.

Ihr Recht sieht anders aus: Als Geschädigter dürfen Sie selbst bestimmen, wer Ihren Schaden bewertet. Das ist seit Jahrzehnten ständige Rechtsprechung. Sätze wie „Das ist bei uns so üblich“ oder „Bei dem Schaden reicht unser Gutachter“ sind Einladungen, keine Regeln. Höflich ablehnen genügt.

Unser Tipp: Beauftragen Sie uns, bevor der Versicherungsgutachter kommt – dann dokumentieren wir den Schaden zuerst und unabhängig. War der Gutachter der Gegenseite schon da, erstellen wir auf Wunsch eine Stellungnahme zu dessen Gutachten oder ein eigenes, vollständiges Gutachten.

Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch.

Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.

0221 67029067

Schaden melden – wir kümmern uns

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