Kosten & Abrechnung

Was ist die Bagatellgrenze bei Kfz-Schäden?

Kurze Antwort

Die Bagatellgrenze liegt orientierungsweise bei rund 750 Euro Reparaturkosten. Unterhalb kann die Versicherung die Erstattung von Gutachterkosten verweigern – es sei denn, Sie konnten die geringe Schadenhöhe bei Beauftragung nicht erkennen.

Ausführlich erklärt

Die Bagatellgrenze steht in keinem Gesetz – sie ist eine Orientierungsgröße aus der Rechtsprechung. Die Idee dahinter: Bei sehr kleinen Schäden soll ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt genügen, statt für einen Kratzer ein teures Gutachten zu beauftragen. Üblich sind Werte um 700 bis 1.000 Euro; häufig zitiert werden rund 750 Euro.

Wichtig ist die sogenannte Ex-ante-Sicht: Entscheidend ist, was Sie als Laie zum Zeitpunkt der Beauftragung erkennen konnten. Sah der Schaden nach mehr aus – etwa weil die Stoßstange stark deformiert war –, bleibt die Gutachterbeauftragung erstattungsfähig, selbst wenn sich später herausstellt, dass der Schaden unter der Grenze lag. Die Rechtsprechung verlangt keine Glaskugel von Geschädigten.

Unser Praxistipp: Lassen Sie sich die Schadenhöhe nicht von der gegnerischen Versicherung einordnen. Rufen Sie uns an – wir schätzen den Schaden kostenlos ein und sagen Ihnen, ob Sie mit einem Kostenvoranschlag gut beraten sind oder ob der Fall ein Gutachten braucht.

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