Bundesgerichtshof (BGH) · VI ZR 357/13 · 22. Juli 2014
Gutachterkosten: Was der BGH entschieden hat
Der Kernpunkt
Gutachterkosten sind Teil des Schadensersatzes – Sie müssen nicht den billigsten Gutachter suchen.
Worum ging es?
Nach einem Verkehrsunfall beauftragte der Geschädigte einen Kfz-Sachverständigen. Die gegnerische Versicherung weigerte sich, die Gutachterrechnung vollständig zu erstatten – mit dem Argument, die Kosten seien überhöht und der Geschädigte hätte sich nach einem günstigeren Gutachter erkundigen müssen.
Der Streit reichte bis zum Bundesgerichtshof – und endete mit einem Grundsatzurteil, das bis heute jede Diskussion über Gutachterkosten prägt.
Die Entscheidung des BGH
Der BGH stellte klar: Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören gemäß § 249 BGB zum erstattungsfähigen Herstellungsaufwand, soweit die Begutachtung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich war. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, vor der Beauftragung den Markt nach dem günstigsten Anbieter zu durchsuchen.
Zwar bleibt die Erstattung auf die objektiv erforderlichen Kosten begrenzt – doch die Schätzung nach § 287 ZPO muss einzelfallbezogen erfolgen. Starre Pauschal-Deckelungen, etwa feste Nebenkostengrenzen, hält der BGH für unzulässig.
Was bedeutet das für Sie?
Für Sie heißt das: Sie dürfen den Gutachter Ihres Vertrauens beauftragen, ohne vorher Preisvergleiche einzuholen. Erstattungsfähig bleibt, was objektiv erforderlich und üblich ist – und das wird im Streitfall vom Gericht konkret geschätzt, nicht pauschal gekappt.
Bei sehr kleinen Schäden kommt es zusätzlich auf die Sicht zum Zeitpunkt der Beauftragung an: Konnten Sie als Laie nicht erkennen, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt, bleibt die Beauftragung eines Gutachters in der Regel erstattungsfähig.
Hinweis: Diese Seite stellt die Entscheidung vereinfacht dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Das vollständige Urteil finden Sie über das Aktenzeichen VI ZR 357/13 in den offiziellen Veröffentlichungen des Bundesgerichtshofs. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche empfehlen wir bei Bedarf einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.
Fragen zu diesem Urteil
Schaden melden – wir kümmern uns
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

