Glossar
Bagatellgrenze
Orientierungswert von rund 750 Euro – darunter genügt oft ein Kostenvoranschlag.
Die Bagatellgrenze (orientierungsweise rund 750 Euro) markiert die Grenze, unterhalb derer die Versicherung die Erstattung von Gutachterkosten verweigern kann: Bei sehr kleinen Schäden soll ein Kostenvoranschlag genügen.
Entscheidend ist die Sicht bei Beauftragung: Konnten Sie als Laie nicht erkennen, dass der Schaden klein ist, bleibt auch die Gutachterbeauftragung erstattungsfähig. Deshalb gilt: Lassen Sie die Schadenhöhe von uns einschätzen, bevor Sie sich festlegen.
Passend dazu
Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.
Schaden melden – wir kümmern uns
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

