Glossar

Bagatellgrenze

Orientierungswert von rund 750 Euro – darunter genügt oft ein Kostenvoranschlag.

Die Bagatellgrenze (orientierungsweise rund 750 Euro) markiert die Grenze, unterhalb derer die Versicherung die Erstattung von Gutachterkosten verweigern kann: Bei sehr kleinen Schäden soll ein Kostenvoranschlag genügen.

Entscheidend ist die Sicht bei Beauftragung: Konnten Sie als Laie nicht erkennen, dass der Schaden klein ist, bleibt auch die Gutachterbeauftragung erstattungsfähig. Deshalb gilt: Lassen Sie die Schadenhöhe von uns einschätzen, bevor Sie sich festlegen.

Passend dazu

Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch.

Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.

0221 67029067

Schaden melden – wir kümmern uns

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

Jetzt anrufen
WhatsApp
Rückruf anfordern

Gerade einen Unfall gehabt? Wir helfen sofort am Telefon.