Vom Unfallort bis zur Auszahlung: Der komplette Leitfaden für Unfallgeschädigte – Ihre Rechte, die wichtigsten Schritte und typische Fehler.
Die ersten Schritte am Unfallort
Nach einem Unfall gilt zuerst: Ruhe bewahren und die Unfallstelle absichern. Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen und Verletzte versorgen. Bei Personenschäden oder größeren Schäden rufen Sie die Polizei.
Tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus: Name, Anschrift, Versicherung und Kennzeichen. Fotografieren Sie die Unfallstelle, die Fahrzeugpositionen und alle Schäden aus mehreren Perspektiven – diese Fotos sind später wertvolle Beweise.
Warum Sie einen eigenen Gutachter beauftragen sollten
Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf einen freien, unabhängigen KFZ-Sachverständigen – die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Lassen Sie sich nicht auf den Gutachter der Versicherung ein: Dieser arbeitet im Interesse seines Auftraggebers.
Ein unabhängiges Unfallgutachten dokumentiert alle Schäden inklusive Folgeschäden, Wertminderung und Nutzungsausfall. Es ist Ihre Verhandlungsbasis – und verhindert, dass die Versicherung kürzt.
Ihre Ansprüche im Überblick
Neben den Reparaturkosten stehen Ihnen weitere Positionen zu: merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten, Abschleppkosten sowie eine Unkostenpauschale. Bei einem Totalschaden erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Alternativ zur Reparatur können Sie sich die Reparaturkosten auch auszahlen lassen (fiktive Abrechnung). Wichtig: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – Sie haben Zeit, Ihre Ansprüche zu prüfen.
Unfall gehabt? Wir helfen sofort.
Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon – und auf Wunsch ist unser Gutachter schon morgen bei Ihnen.

