Fiktive Abrechnung beim Unfallschaden

Von den TÜV-zertifizierten KFZ-Sachverständigen von UnfallExpert24

Reparieren oder auszahlen lassen? Was die fiktive Abrechnung ist, wann sie sich lohnt und welche Fallstricke die Versicherung nutzt.

Was ist die fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Sie entscheiden frei, was mit dem Geld passiert – Reparatur, neues Auto oder etwas ganz anderes.

Grundlage ist immer ein professionelles Gutachten: Es beziffert die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und gibt Ihnen die Sicherheit, dass die Auszahlung die tatsächliche Schadenshöhe abbildet.

Was die Versicherung bei fiktiver Abrechnung kürzt

Bei der fiktiven Abrechnung erstattet die Versicherung die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer – denn diese fällt nur bei tatsächlicher Reparatur an. Auch Stundenverrechnungssätze können gekürzt werden, wenn das Fahrzeug älter ist oder nicht in einer markengebundenen Werkstatt instand gesetzt würde.

Nicht kürzbar sind dagegen die merkantile Wertminderung, der Nutzungsausfall und die Unkostenpauschale – diese Ansprüche bleiben Ihnen erhalten.

Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?

Sie lohnt sich, wenn Sie das Fahrzeug selbst günstiger instand setzen können, den Schaden optisch akzeptieren oder ohnehin ein Fahrzeugwechsel ansteht. Bei Leasingfahrzeugen und Neuwagen ist Vorsicht geboten – hier kann eine Reparaturpflicht bestehen.

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