Glossar

UPE-Aufschlag

Der Aufschlag der Werkstatt auf die unverbindliche Preisempfehlung für Ersatzteile.

UPE steht für unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für Ersatzteile. Werkstätten schlagen darauf einen Aufschlag für Lagerhaltung und Logistik – regional üblich sind etwa 10 bis 15 Prozent.

Der BGH hat entschieden: Regional übliche UPE-Aufschläge sind erstattungsfähig – auch bei fiktiver Abrechnung ohne durchgeführte Reparatur. Wir kalkulieren sie im Gutachten begründet ein.

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