Glossar
Freier Sachverständiger
Der unabhängige Gutachter Ihrer Wahl – nicht der der Versicherung.
Der freie Sachverständige arbeitet ausschließlich im Auftrag des Kunden – nicht im Auftrag einer Versicherung. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen freien Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen; die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Die Unabhängigkeit ist der entscheidende Unterschied zum Versicherungsgutachter: Unser einziges Interesse ist die vollständige, korrekte Bezifferung Ihres Schadens.
Passend dazu
Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.
Schaden melden – wir kümmern uns
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

