Glossar

Freier Sachverständiger

Der unabhängige Gutachter Ihrer Wahl – nicht der der Versicherung.

Der freie Sachverständige arbeitet ausschließlich im Auftrag des Kunden – nicht im Auftrag einer Versicherung. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen freien Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen; die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Die Unabhängigkeit ist der entscheidende Unterschied zum Versicherungsgutachter: Unser einziges Interesse ist die vollständige, korrekte Bezifferung Ihres Schadens.

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Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.

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