Glossar
Fiktive Abrechnung
Auszahlung der kalkulierten Reparaturkosten, ohne dass repariert wird.
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den im Gutachten kalkulierten Betrag auszahlen, statt reparieren zu lassen. § 249 BGB gibt Ihnen dieses Wahlrecht – das Geld dürfen Sie frei verwenden.
Die Feinheiten: Ohne Reparaturrechnung entfällt die Mehrwertsteuer, die Ausfallzeit wird genauer geprüft, und die Versicherung darf auf zumutbar günstigere Reparaturmöglichkeiten verweisen. UPE-Aufschläge und Wertminderung bleiben nach BGH-Rechtsprechung erstattungsfähig.
Passend dazu
Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.
Schaden melden – wir kümmern uns
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

