Glossar
Wirtschaftlicher Totalschaden
Die Reparatur kostet mehr, als das Fahrzeug wert ist.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Abgerechnet wird dann: Wiederbeschaffungswert minus Restwert – die Reparatur wird nicht erstattet, es sei denn, die 130-Prozent-Regel greift.
Die Abgrenzung ist häufig streitig, weil jede der drei Größen (Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert) vom Gutachter beeinflusst wird. Unser Gutachten belegt alle drei Positionen mit realen Marktdaten.
Passend dazu
Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.
Schaden melden – wir kümmern uns
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

