Glossar
Unkostenpauschale
Die pauschale Erstattung für Porto, Telefon und Fahrtkosten nach dem Unfall.
Die Unkostenpauschale ersetzt die kleinen Aufwendungen nach einem Unfall – Telefonate, Porto, Fahrtkosten – ohne dass Sie jede Ausgabe einzeln belegen müssen. Üblich sind je nach Region und Gericht etwa 25 bis 40 Euro.
Sie gehört bei unverschuldetem Unfall zum erstattungsfähigen Schaden und wird von uns automatisch in die Anspruchsaufstellung aufgenommen.
Passend dazu
Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.
Schaden melden – wir kümmern uns
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

