Glossar

Unkostenpauschale

Die pauschale Erstattung für Porto, Telefon und Fahrtkosten nach dem Unfall.

Die Unkostenpauschale ersetzt die kleinen Aufwendungen nach einem Unfall – Telefonate, Porto, Fahrtkosten – ohne dass Sie jede Ausgabe einzeln belegen müssen. Üblich sind je nach Region und Gericht etwa 25 bis 40 Euro.

Sie gehört bei unverschuldetem Unfall zum erstattungsfähigen Schaden und wird von uns automatisch in die Anspruchsaufstellung aufgenommen.

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