Glossar

Teilkasko

Deckt Diebstahl, Unwetter, Glasbruch, Wildunfall und Marder – ohne Beitragsrückstufung.

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden, die Sie nicht selbst verschuldet haben und für die es keinen Unfallgegner gibt: Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Glasbruch, Wildunfall, Marderbiss und Brand.

Der Vorteil: Teilkaskoschäden führen in der Regel zu keiner Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Abgezogen wird nur die vereinbarte Selbstbeteiligung – bei Glasschäden verzichten manche Tarife sogar darauf.

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