Glossar
Teilkasko
Deckt Diebstahl, Unwetter, Glasbruch, Wildunfall und Marder – ohne Beitragsrückstufung.
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden, die Sie nicht selbst verschuldet haben und für die es keinen Unfallgegner gibt: Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Glasbruch, Wildunfall, Marderbiss und Brand.
Der Vorteil: Teilkaskoschäden führen in der Regel zu keiner Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Abgezogen wird nur die vereinbarte Selbstbeteiligung – bei Glasschäden verzichten manche Tarife sogar darauf.
Passend dazu
Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.
Schaden melden – wir kümmern uns
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

