Glossar
Kaskoschaden
Ein Schaden am eigenen Fahrzeug, den die eigene Kaskoversicherung reguliert.
Der Kaskoschaden betrifft Ihr eigenes Fahrzeug und wird von Ihrer eigenen Kaskoversicherung reguliert: selbst verschuldete Unfälle (Vollkasko), Vandalismus, Unwetter, Diebstahl, Wildunfall oder Marderbiss (Teilkasko).
Anders als im Haftpflichtfall gilt hier der Versicherungsvertrag, nicht das Schadensersatzrecht: Wertminderung und Nutzungsausfall sind meist ausgeschlossen, dafür droht bei Vollkasko die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Wir beraten Sie ehrlich, ob sich die Meldung lohnt.
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Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.
Schaden melden – wir kümmern uns
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

