Glossar

Kaskoschaden

Ein Schaden am eigenen Fahrzeug, den die eigene Kaskoversicherung reguliert.

Der Kaskoschaden betrifft Ihr eigenes Fahrzeug und wird von Ihrer eigenen Kaskoversicherung reguliert: selbst verschuldete Unfälle (Vollkasko), Vandalismus, Unwetter, Diebstahl, Wildunfall oder Marderbiss (Teilkasko).

Anders als im Haftpflichtfall gilt hier der Versicherungsvertrag, nicht das Schadensersatzrecht: Wertminderung und Nutzungsausfall sind meist ausgeschlossen, dafür droht bei Vollkasko die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Wir beraten Sie ehrlich, ob sich die Meldung lohnt.

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