Glossar

Haftpflichtversicherung

Die Pflichtversicherung, die Schäden zahlt, die Sie anderen zufügen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jedes zugelassene Fahrzeug Pflicht. Sie reguliert die Schäden, die der Versicherungsnehmer anderen zufügt – Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden.

Für Sie relevant wird sie als Unfallgeschädigter: Nach einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Ihren kompletten Schaden – inklusive Gutachterkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.

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