Glossar
Haftpflichtschaden
Ein Schaden, den ein anderer verursacht hat – reguliert über dessen Versicherung.
Der Haftpflichtschaden ist der Fall des unverschuldeten Unfalls: Ein anderer hat den Schaden verursacht, dessen Haftpflichtversicherung muss regulieren. Es gilt das Schadensersatzrecht – volle Wiederherstellung, als wäre nichts passiert.
Im Haftpflichtfall stehen Ihnen die stärksten Rechte zu: freie Gutachterwahl, freie Werkstattwahl, Wertminderung, Nutzungsausfall und Ersatz der Gutachter- und in der Regel auch der Anwaltskosten.
Passend dazu
Unfall gehabt? Wir setzen Ihre Rechte durch.
Kostenlos bei unverschuldetem Unfall – die gegnerische Versicherung zahlt das Gutachten.
Schaden melden – wir kümmern uns
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

