Kurzantwort
Ist der Verursacher bekannt und meldet er den Schaden, zahlt dessen Haftpflichtversicherung alles – Reparatur, Wertminderung, Gutachter. Bei Fahrerflucht hilft die eigene Vollkasko (mit Selbstbeteiligung), die Polizei und manchmal die Verkehrsopferhilfe. Ein Zettel an der Scheibe ist übrigens keine ordentliche Schadensmeldung – wer einfach wegfährt, begeht Unfallflucht. In jedem Fall: Beweise sichern und Schaden begutachten lassen, bevor Sie reparieren.
Wir beraten Sie noch am Unfallort
Sie hatten gerade einen Unfall?
Wir sagen Ihnen sofort am Telefon, was jetzt zu tun ist – noch direkt am Unfallort.
Ein Unfall ist ein Schock. Viele machen in den ersten Minuten Fehler, die später Geld kosten: falsche Aussagen, fehlende Fotos, ein vorschnell unterschriebenes Schuldanerkenntnis oder der Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Rufen Sie uns an, solange Sie noch vor Ort sind. Unsere TÜV-zertifizierten KFZ-Sachverständigen gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch:
- Unfallstelle sichern – was ist jetzt wichtig?
- Polizei rufen – ja oder nein?
- Welche Fotos und Daten Sie unbedingt brauchen
- Was Sie unterschreiben sollten – und was nicht
- Wie es mit Ihrem Auto weitergeht (fahrbereit, abschleppen, Werkstatt)
- Wie Sie an Ihr Geld kommen – ohne Ärger mit der Versicherung
Telefonische Erstberatung: kostenlos
Wenn Sie nicht schuld sind, ist auch Ihr Gutachten für Sie kostenlos. Die gegnerische Versicherung zahlt.
Jetzt per WhatsApp schreiben – wir melden uns schnellstmöglich.Mo–Fr 9–22 Uhr · Sa/So nach Vereinbarung · Köln, Umland, Krefeld, Moers, Duisburg, Essen
Sofort-Checkliste
- 01 Fotos von Schaden, Umfeld und Ihrem Parkplatz – auch frische Lackspuren am Fremdfahrzeug
- 02 Umgebung nach dem Verursacher-Fahrzeug absuchen (Lackabrieb, frische Schäden)
- 03 Zeugen fragen, Überwachungskameras beim Betreiber anfordern – Aufnahmen werden schnell gelöscht
- 04 Polizei informieren: Anzeige wegen Fahrerflucht sichert Ihre Kasko-Regulierung
- 05 Kaskoversicherung melden und Fristen einhalten
- 06 Schaden begutachten lassen, bevor Spuren verwischt oder repariert werden
Wer haftet?
Bei bekanntem Täter ist die Lage einfach: Es ist ein Haftpflichtschaden wie jeder andere – die gegnerische Versicherung zahlt inklusive Gutachter. Schwieriger wird es beim unbekannten Verursacher: Dann reguliert Ihre Vollkasko abzüglich Selbstbeteiligung, die Teilkasko hilft nicht. Einige Tarife verzichten bei Parkschäden auf die Rückstufung – prüfen Sie Ihre Police.
Gibt es Kameras am Parkplatz oder in der Tiefgarage, lohnt schnelles Handeln: Aufzeichnungen werden oft nach 48–72 Stunden überschrieben. Die Anzeige bei der Polizei ist kein Zwang, aber Voraussetzung vieler Kasko-Tarife – und sie eröffnet den Weg zur Verkehrsopferhilfe, wenn weder Täter noch Vollkasko greifen.
Ihre Ansprüche
- Bei bekanntem Täter: volle Erstattung über dessen Haftpflicht
- Bei Fahrerflucht: Regulierung über die eigene Vollkasko
- Wertminderung auch bei Kasko-Abrechnung dokumentieren
- Gutachterkosten als erstattungsfähige Schadensposition
- Notfalls: Verkehrsopferhilfe bei Personen- und größeren Sachschäden
Unsicher, wer zahlt? Wir prüfen Ihren Fall – kostenlos.
Schildern Sie uns kurz den Unfall. Wir sagen Ihnen ehrlich, wer haftet und welche Ansprüche Sie haben – und kommen auf Wunsch noch heute zu Ihnen.
Beispielfall aus unserer Praxis
Beule nach dem Wochenendeinkauf – Täter weg
Eingedrückte Hecktür und Lackabrieb, kein Zettel, keine Zeugen. Wir begutachteten den Schaden am selben Tag und sicherten die Lackspuren. Die Kamera des Marktes lieferte das Kennzeichen – die Regulierung lief am Ende komplett über die Täter-Haftpflicht statt über die eigene Kasko.
Häufige Fragen


