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Unfall mit Linksabbieger – wer ist schuld?

Kurzantwort

Der Linksabbieger muss den Gegenverkehr durchlassen (§ 9 Abs. 3 StVO) – kollidiert er mit einem Geradeausfahrenden, trägt er in der Regel die alleinige oder überwiegende Schuld. Der Anscheinsbeweis spricht gegen den Abbieger. Mithaftung des Geradeausfahrenden kommt vor allem bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit in Betracht. Für Sie als Geschädigten zählt: Beweise sichern, Gutachten machen lassen, keine vorschnelle Teilung akzeptieren.

Wir beraten Sie noch am Unfallort

Sie hatten gerade einen Unfall?

Wir sagen Ihnen sofort am Telefon, was jetzt zu tun ist – noch direkt am Unfallort.

Ein Unfall ist ein Schock. Viele machen in den ersten Minuten Fehler, die später Geld kosten: falsche Aussagen, fehlende Fotos, ein vorschnell unterschriebenes Schuldanerkenntnis oder der Gutachter der gegnerischen Versicherung.

Rufen Sie uns an, solange Sie noch vor Ort sind. Unsere TÜV-zertifizierten KFZ-Sachverständigen gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch:

  • Unfallstelle sichern – was ist jetzt wichtig?
  • Polizei rufen – ja oder nein?
  • Welche Fotos und Daten Sie unbedingt brauchen
  • Was Sie unterschreiben sollten – und was nicht
  • Wie es mit Ihrem Auto weitergeht (fahrbereit, abschleppen, Werkstatt)
  • Wie Sie an Ihr Geld kommen – ohne Ärger mit der Versicherung

Telefonische Erstberatung: kostenlos

Wenn Sie nicht schuld sind, ist auch Ihr Gutachten für Sie kostenlos. Die gegnerische Versicherung zahlt.

Jetzt per WhatsApp schreiben – wir melden uns schnellstmöglich.

Mo–Fr 9–22 Uhr · Sa/So nach Vereinbarung · Köln, Umland, Krefeld, Moers, Duisburg, Essen

Sofort-Checkliste

  1. 01 Fotos: Kreuzungsbereich, Endpositionen, Schadenseiten beider Fahrzeuge
  2. 02 Ampel- und Schildersituation dokumentieren
  3. 03 Zeugen notieren – der Blickkontakt-Streit ist typisch
  4. 04 Blinker-Behauptungen kritisch prüfen: Zeugen gefragt
  5. 05 Polizei rufen, wenn die Schuldfrage umstritten ist
  6. 06 Gutachter beauftragen – Kollisionswinkel belegt die Hergangsversion

Wer haftet?

§ 9 Abs. 3 StVO formuliert eine der schärfsten Wartepflichten der StVO: Wer links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchlassen. Dass man den Gegenverkehr „nicht gesehen“ hat, entlastet nicht – im Gegenteil, es belegt die Sorgfaltspflichtverletzung. Die Kölner Gerichte sprechen dem Abbieger regelmäßig die Alleinschuld zu.

Eine Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten entsteht vor allem durch massive Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier hilft die Unfallanalyse: Aus Eindringtiefe, Verformungsrichtung und Endlagen lässt sich die Kollisionsgeschwindigkeit eingrenzen – ein starkes Argument gegen überzogene Mithaftungsquoten.

Ihre Ansprüche

  • Volle Regulierung durch die Versicherung des Abbiegers
  • Reparaturkosten oder fiktive Abrechnung
  • Wertminderung und Nutzungsausfall
  • Unkostenpauschale, Gutachter- und Anwaltskosten
  • Schutz vor unberechtigten Teilschuld-Vorwürfen

Unsicher, wer zahlt? Wir prüfen Ihren Fall – kostenlos.

Schildern Sie uns kurz den Unfall. Wir sagen Ihnen ehrlich, wer haftet und welche Ansprüche Sie haben – und kommen auf Wunsch noch heute zu Ihnen.

Beispielfall aus unserer Praxis

Linksabbieger übersieht Geradeausfahrer in Köln-Mülheim

Ein SUV bog links ab und traf unsere Mandantin frontal-seitlich. Die gegnerische Versicherung behauptete 70 km/h ihrerseits in der 50er-Zone und bot nur 50 %. Unsere Schadensanalyse stützte normale Geschwindigkeit – die Versicherung regulierte schließlich zu 100 %.

Reguliert: 11.480,30 €Wertminderung: 1.750 €

Häufige Fragen

Denis Sieger – TÜV-zertifizierter KFZ-Sachverständiger bei UnfallExpert24

Geprüft von

Denis Sieger

TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger · Köln & Krefeld

Schaden melden – wir kümmern uns

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

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