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Unfall im Kreisverkehr – wer hat Vorfahrt, wer zahlt?

Kurzantwort

Im Kreisverkehr hat grundsätzlich der Vorfahrt, der sich bereits im Kreisel befindet (Zeichen 215) – wer einfährt, muss warten. Die meisten Unfälle passieren aber beim Ausfahren: Hier haftet oft der, der seine Spur wechselt oder ohne Rücksicht ausfährt. Blinker-Fehler sind der Klassiker im Kreisel – und der häufigste Grund für Haftungsteilungen. Ein Gutachten mit Schadenszuordnung bringt Klarheit in die typische Streitfrage: Wer fuhr auf welcher Spur?

Wir beraten Sie noch am Unfallort

Sie hatten gerade einen Unfall?

Wir sagen Ihnen sofort am Telefon, was jetzt zu tun ist – noch direkt am Unfallort.

Ein Unfall ist ein Schock. Viele machen in den ersten Minuten Fehler, die später Geld kosten: falsche Aussagen, fehlende Fotos, ein vorschnell unterschriebenes Schuldanerkenntnis oder der Gutachter der gegnerischen Versicherung.

Rufen Sie uns an, solange Sie noch vor Ort sind. Unsere TÜV-zertifizierten KFZ-Sachverständigen gehen mit Ihnen Schritt für Schritt durch:

  • Unfallstelle sichern – was ist jetzt wichtig?
  • Polizei rufen – ja oder nein?
  • Welche Fotos und Daten Sie unbedingt brauchen
  • Was Sie unterschreiben sollten – und was nicht
  • Wie es mit Ihrem Auto weitergeht (fahrbereit, abschleppen, Werkstatt)
  • Wie Sie an Ihr Geld kommen – ohne Ärger mit der Versicherung

Telefonische Erstberatung: kostenlos

Wenn Sie nicht schuld sind, ist auch Ihr Gutachten für Sie kostenlos. Die gegnerische Versicherung zahlt.

Jetzt per WhatsApp schreiben – wir melden uns schnellstmöglich.

Mo–Fr 9–22 Uhr · Sa/So nach Vereinbarung · Köln, Umland, Krefeld, Moers, Duisburg, Essen

Sofort-Checkliste

  1. 01 Fotos: Ein- und Ausfahrten, Spurmarkierungen, Endpositionen, Schäden
  2. 02 Notieren, wer einfuhr, wer ausfuhr und wer die Spur wechselte
  3. 03 Blinkerverhalten beider Fahrzeuge festhalten (Zeugen!)
  4. 04 Kennzeichen und Versicherungsdaten aller Beteiligten
  5. 05 Bei Streit: Polizei hinzuziehen
  6. 06 Schadensbild gutachterlich dokumentieren lassen – Spurlage ist der Schlüssel

Wer haftet?

Beim Einfahren gilt die Wartepflicht: Wer in den Kreisel hineinfährt und einen im Kreis Befindlichen trifft, haftet in der Regel allein. Innerhalb des Kreisels sind Spurwechsel heikel: Wer von der inneren auf die äußere Spur zieht, um auszufahren, muss sich vergewissern, dass die Ausfahrt frei ist.

Der häufigste Streit: Der Ausfahrende behauptet, er habe geblinkt; der im Kreis Verbliebene habe ihm die Ausfahrt versperrt. Gerichte bewerten hier die gegenseitige Rücksichtnahme – Quoten zwischen 50:50 und 100:0 sind je nach Konstellation möglich. Das Schadensbild (Seitenschaden vorne/hinten) verrät, wer sich bewegt hat.

Ihre Ansprüche

  • Volle Erstattung, wenn Sie im Kreisel Vorfahrt hatten und der Einfahrende Sie traf
  • Korrekte Quote bei Ausfahrt-Kollisionen
  • Wertminderung, Nutzungsausfall, Unkostenpauschale
  • Gutachterkosten je nach Haftungsquote
  • Abwehr überzogener Teilschuld-Vorwürfe

Unsicher, wer zahlt? Wir prüfen Ihren Fall – kostenlos.

Schildern Sie uns kurz den Unfall. Wir sagen Ihnen ehrlich, wer haftet und welche Ansprüche Sie haben – und kommen auf Wunsch noch heute zu Ihnen.

Beispielfall aus unserer Praxis

Ausfahrt-Kollision im Kreisel in Köln-Chorweiler

Unser Mandant fuhr auf der Außenspur geradeaus, als ein Fahrzeug von der Innenspur unangekündigt ausfuhr und ihn seitlich traf. Die Gegenseite behauptete Spurwechsel unseres Mandanten. Das Schadensbild (Kontakt hinten rechts beim Ausfahrenden) belegte die Version unseres Mandanten – volle Regulierung.

Reguliert: 5.240,70 €Wertminderung: 800 €

Häufige Fragen

Denis Sieger – TÜV-zertifizierter KFZ-Sachverständiger bei UnfallExpert24

Geprüft von

Denis Sieger

TÜV-zertifizierter Kfz-Sachverständiger · Köln & Krefeld

Schaden melden – wir kümmern uns

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir melden uns umgehend und vereinbaren einen Termin direkt bei Ihnen vor Ort.

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